Richterhammer

III. Erbrecht

Nachfolgeplanung - Testament, Erbvertrag - Ansprüche aus Anlass eines Erbfalles 

Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich beim Thema Erbrecht Ihr Ansprechpartner. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung Ihres letzten Willens. Ich zeige Ihnen Wege auf, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Vorstellungen im Hinblick auf die beabsichtigte Erbfolge und/oder unternehmerische Nachfolgeplanung weitestgehend und vor allem rechtzeitig zu verwirklichen.

Nach einem Erbfall bin ich Ihnen dabei behilflich, Ihre Rechte durchzusetzen, wobei ich grundsätzlich bemüht bin, einvernehmliche Regelungen zu finden, um kostenträchtige streitige Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden. Ziel ist stets eine wirtschaftlich vernünftige Lösung; hier gilt, dass ich sachlich und möglichst ohne einvernehmliche Regelungen im Ansatz zerstörende Emotionen gemeinsam mit Ihnen das gewünschte Ziel zu erreichen versuche.

Den Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts garantiert Ihnen der mir zuerkannte Fachanwaltstitel.

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